Wie können wir helfen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren begleiteten Reisen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren begleiteten Reisen.
Sie können eine Reise direkt über unsere Website buchen. Wählen Sie Ihre gewünschte Reise aus, füllen Sie das Buchungsformular aus und senden Sie es ab. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen, ob der gewünschte Platz verfügbar ist.
Der Reisepreis muss per Banküberweisung auf das Konto von Cross Over Tours gGmbH gezahlt werden. Nach Ihrer Buchung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsdetails. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Buchung fällig. Die Restzahlung sollte spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.
Grundsätzlich können Sie immer buchen, sofern für die gewünschte Reise Plätze verfügbar sind. Bei kurzfristigen Buchungen kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Ja, Stornierungen sind möglich. Die Stornierungsbedingungen und -gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Bis 60 Tage vor Reisebeginn fallen 20% Stornogebühren an. Bei späterer Stornierung staffeln sich die Gebühren entsprechend der Stornotabelle. Details finden Sie in unseren AGB.
Wir schließen für jeden Reiseteilnehmer eine Reiserücktrittversicherung ab. Falls Sie aus medizinischen Gründen stornieren müssen, kann die Versicherung, gegen Vorlage der entsprechenden Belege, die Stornokosten übernehmen.
Bei der Anmeldung gibt es die Möglichkeit eine/n Zimmerpartner/in anzugeben.
Ansonsten versuchen wir eine harmonische, passende Aufteilung zu ermöglichen.
Sollten vor Ort tatsächlich zwischenmenschliche Probleme auftauchen, kann gemeinsam mit der Reiseleitung nach Lösungen gesucht werden.
Der Unterstützungsbedarf der Reisenden entscheidet über den Betreuungsschlüssel und gibt uns vorab eine Vorstellung in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Eine ehrliche Einschätzung seitens der Betreuungsperson bzw. der anmeldenden Person ist enorm wichtig, um einen reibungslosen Ablauf der Reise zu ermöglichen.
Sollten sich im Nachgang der Anmeldung Änderungen im Unterstützungsbedarf der teilnehmenden Person ergeben, müssen wir schnellstmöglich informiert werden.
A:
- Sportliche Aktivitäten, dem Leistungsvermögen angepasst (!), werden gerne durchgeführt
- Beim Gehen bzw. bei der Fortbewegung bestehen keine Einschränkungen
- Es liegen keine Verhaltensauffälligkeiten vor, die einer Hilfestellung bedürfen
- Die Eingliederung in Gruppenaktivitäten ist ohne Probleme möglich
- Bei der täglichen Hygiene (Toilettengang, Waschen, Duschen, Rasieren, Zahnpflege, An- und Auskleiden etc.) wird keine Hilfe benötigt.
B:
- Keine Einschränkungen beim Gehen, Fortbewegung ist ohne Hilfe möglich,
- Es liegen keine Verhaltensauffälligkeiten vor, die einer Hilfestellung bedürfen,
- Die Eingliederung in Gruppenaktivitäten ist ohne Probleme möglich,
- Bei der täglichen Hygiene (Toilettengang, Waschen, Duschen, Rasieren, Zahnpflege, An- und
Auskleiden etc.) wird nur wenig Hilfe benötigt.
Betreuungsschlüssel 1:5
- Leichte Einschränkungen beim Gehen (z. B. Treppensteigen muss ggf. mit leichter
Hilfestellung möglich sein, mit Rollator ist normales Gehen selbständig möglich),
- Bei der täglichen Hygiene (Toilettengang, Waschen, Duschen, Rasieren, An- und Auskleiden etc.) wird
geringe Hilfe benötigt (Aufforderung und Übernahme in Teilbereichen, bedingt Unterstützung bei
Toilettengängen)
- Hilfe bei den Mahlzeiten (z. B. Kleinschneiden des Essens) wird benötigt
- Es liegen nur leichte Verhaltensauffälligkeiten vor, die einer Hilfestellung bedürfen
- Die Eingliederung in die Reisegruppe und die Gruppenaktivitäten sind ohne Probleme möglich,
- Es kommt ggf. nur zu geringem Handlungsbedarf aufgrund psychischer Verhaltensauffälligkeiten.
Bitte beachten Sie: Es muss den Teilnehmern trotzdem möglich sein, am angebotenen Reiseprogramm mental teilzunehmen. Die Aktivitäten bei diesen Reisen fallen entsprechend "gemütlicher" aus, so dass es zu keiner Überforderung kommt.
Betreuungsschlüssel 1:3
D:
- Rollstuhlfahrer und/oder
- Umfassender, hoher Hilfebedarf wird benötigt oder
- aufgrund stärkerer Verhaltensauffälligkeiten wird besondere Unterstützung/Begleitung benötigt
Auch geeignet für Reiseteilnehmer, die aufgrund einer Orientierungslosigkeit oder ständiger Hilfebedürftigkeit beim Gehen nicht alleine gelassen oder geführt werden müssen.
Betreuungsschlüssel 1:1
Unsere Reisebegleiter, deren Anzahl sich nach dem Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden richtet, sind erfahren im Umgang mit Menschen mit Handicap und werden von unserer Reiseleitung mit Fachausbildung angeleitet. Der Betreuungsschlüssel variiert von 1:5 (Unterstützungsbedarf A) bis 1:1 (Unterstützungsbedarf D).
Wir stellen keine Nachtdienste und keine Nachtbereitschaft! Bei Notfällen sind unsere Betreuungspersonen natürlich trotzdem verfügbar.
Wir stellen keine Nachtdienste oder Nachtbereitschaft! In Notfällen sind wir natürlich erreichbar.
Das bedeutet aber, dass keine Medikamentenvergabe in der Nacht erfolgen kann.
Außerdem erfolgen keine begleiteten Toilettengänge und kein Wechsel von Inkontinenzmaterial. Wenn die Möglichkeit besteht, dass nachts eingenässt wird, muss bitte dringend ein wasserdichter Matratzenschoner mitgegeben werden. Kosten für Ersatz oder Reinigung von eingenässten Matratzen müssen wir sonst leider in Rechnung stellen.
Nein, nicht alle Unterkünfte sind barrierefrei. Wir wählen die Unterkünfte entsprechend dem ausgeschriebenen Unterstützungsbedarf der Reisegruppe aus. Daher ist es besonders wichtig, dass der Unterstützungsbedarf zutreffend angegeben wird.
Im Regelfall wollen wir unseren Reisenden neue Erlebnisse und neue Eindrücke ermöglichen. Dazu gehört auch andere Bezugspersonen, um neue Erfahrungen zu ermöglichen. Eine eigene Begleitperson ist in unserem Konzept nicht vorgesehen.
Im Reisepreis enthalten sind alle Leistungen gemäß der Reiseausschreibung. Eintrittsgeld und Taschengeld müssen gesondert eingeplant werden. Informationen dazu werden im Vorfeld der Reise mitgeteilt.
Bei Busreisen ist der Ausgangspunkt das Büro von Cross Over Tours, In der Reuth 204, 91056 Erlangen. Bei Bedarf bieten wir eine Abholung von Wohnorten oder Treffpunkten im Transfergebiet an. Diese Fahrten werden gesondert in Rechnung gestellt. Den Umkreis des Transfergebietes entnehmen Sie bitte der anhängigen Grafik.
Bei Flugreisen ist der jeweils gebuchte Flughafen Ausgangspunkt der Reise. Die Anreise erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei einigen Reisen ist ein Rail&Fly-Ticket in den Reiseleistungen enthalten. Oftmals besteht die Möglichkeit, sich unseren Reisebegleitungen, ab dem Bahnhof Nürnberg, anzuschließen.
Unsere Reisebegleitungen leisten bei Bedarf Erste Hilfe und organisieren eine ärztliche Versorgung. Bitte informieren Sie uns über relevante gesundheitliche Einschränkungen. Bei Reisen außerhalb Deutschlands schließen wir für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung ab.
3-4 Wochen vor der Reise versenden wir Reiseinformationen. Hier ist immer ein Vorschlag für eine Packliste enthalten. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei natürlich nur um Empfehlungen handelt. Insbesondere was warme Kleidung, Sommerbekleidung etc. angeht, hat jeder Mensch seine eigenen Bedürfnisse bzw. ist abhängig vom jeweiligen Wetter. Es sollte dementsprechend gepackt werden.
Sollte sich eine Person vor Ort nicht mehr in der Lage fühlen, an der Reise teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, die Reise vorzeitig abzubrechen.
In diesem Fall muss die Rückreise eigenständig organisiert und die entstehenden Kosten selbst getragen werden.
Auf Wunsch können die Medikamente inkl. Medikamentenplan bei der Reiseleitung abgegeben werden.
Die Reiseleitung sorgt dann für die zuverlässige Vergabe. Bitte beachten, dass während der Nacht keine Medikamentenvergabe erfolgt.
Außerdem bitten wir darum, die Medikamente zuverlässig am Treffpunkt an Transferfahrer/Reisebegleitungen bzw. die Reiseleitung abzugeben. Wir können uns nicht im Nachhinein die Medikamente aus dem Gepäck zusammenzusuchen.
Das Taschengeld kann auf Wunsch von der Reiseleitung verwaltet und eingeteilt werden.
Das Geld muss dafür unbedingt in einem, mit Namen beschrifteten, Umschlag am Treffpunkt an Transferfahrer/Reisebegleitungen bzw. die Reiseleitung übergeben werden. Wir können uns nicht im Nachgang das Geld aus dem Gepäck heraus suchen.
Bitte informiert uns über Allergien, Unverträglichkeiten oder andere Verpflegungswünsche rechtzeitig vor der Reise. Bei Selbstversorger-Unterkünften werden wir versuchen, soweit möglich, auf alle ReiseteilnehmerInnen Rücksicht zu nehmen. Eventuell können/müssen nach individueller Absprache Lebensmittel selbst mitgebracht werden.
Bei der Unterbringung in Hotels/Pensionen geben wir die Verpflegungswünsche an die Unterkünfte weiter.
Die Verpflegung in der jeweiligen Unterkunft startet im Regelfall am Abend des Anreisetages.
Bei Flugreisen kann bei Bedarf im Wartebereich am Gate noch eine Kleinigkeit gekauft werden.
Bei Busreisen versuchen wir große Raststätten bei Pausen zu vermeiden. Hier können sie also gern ein kleines Lunchpaket mitgeben.
Wenn bei einer Reise als Verpflegungsform "Selbstversorgung" angegeben ist, bedeutet das Vollpension für unsere Reiseteilnehmer.
Die Reisebegleitungen sind für die Zubereitung von Frühstück und Abendessen in der Unterkunft verantwortlich. Für die Mittagsverpflegung besteht die Möglichkeit sich ein Lunchpaket zuzubereiten.
Bei Halbpension ist Frühstück und Abendessen im Reisepreis bereits enthalten. Mittagsverpflegung und die Getränke zum Abendessen müssen zusätzlich gekauft werden.
Um eine mögliche Erstattung zu erleichtern, weisen wir die Kosten unserer Reisen getrennt aus:
Reisekosten
Hierzu gehören die allgemeinen, touristischen Kosten der Reise.
Pflege-, Betreuungs- und Assistenzkosten
Die Pauschale umfasst die während der Reise bereitgestellten Pflege-, Betreuungs- und Assistenzleistungen einschließlich der hierfür notwendigen Begleit-, Koordinations-, Vorbereitungs- und Verwaltungskosten.
Diese Aufteilung erleichtert es Ihnen und dem zuständigen Leistungsträger zu prüfen, welche Kosten möglicherweise erstattungsfähig sind.
Ja, ggf. können die Betreuungskosten im Rahmen der Verhinderungspflege über die Pflegekasse nach der Reise erstattet werden.
Als erste Orientierung:
Pflegegrad 1
→ Entlastungsbetrag prüfen
Pflegegrad 2 bis 5 und Pflege durch Angehörige oder eine andere private Pflegeperson
→ Verhinderungspflege prüfen
Sie erhalten Eingliederungshilfe oder haben einen anerkannten Unterstützungsbedarf
→ Assistenzleistungen und mögliche Zuschüsse für Freizeitmaßnahmen prüfen
Sie verfügen über ein Persönliches Budget
→ prüfen, ob die Assistenz- und Betreuungskosten der Reise daraus finanziert werden können
Mehrere Leistungen können grundsätzlich nebeneinander bestehen. Dieselben Kosten können jedoch nicht doppelt erstattet werden.
Unser Tipp: Klären Sie mögliche Leistungen möglichst frühzeitig vor Ihrer Reise mit dem zuständigen Leistungsträger.
Das ist bei vielen unserer Reiseteilnehmer bereits möglich.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und normalerweise von einer privaten Pflegeperson, zum Beispiel von Eltern, Angehörigen oder anderen Personen, gepflegt werden, können die während einer Reise entstehenden Pflege- und Betreuungskosten möglicherweise über die Verhinderungspflege erstattet werden.
Cross Over Tours weist deshalb auf der Rechnung die Reisekosten und die Pflege- und Betreuungskosten getrennt voneinander aus.
Nach Abschluss der Reise können Sie bei uns zusätzlich eine Teilnahmebestätigung für Ihre Pflegekasse anfordern.
Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Anspruch ab.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag.
Dieser kann allerdings nur für gesetzlich vorgesehene und entsprechend anerkannte Leistungen eingesetzt werden.
Wir prüfen derzeit, ob die Pflege- und Betreuungsleistungen von Cross Over Tours zukünftig auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Sobald dies möglich ist, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Assistenzleistungen während einer Reise über ein Persönliches Budget finanziert werden.
Das Persönliche Budget dient dazu, Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung bei der Organisation ihrer notwendigen Unterstützung zu ermöglichen.
Wenn Sie bereits ein Persönliches Budget erhalten, kann es sich daher lohnen, bei Ihrem zuständigen Leistungsträger nachzufragen, ob die während einer begleiteten Reise notwendigen Assistenz- und Betreuungskosten daraus finanziert werden können.
Wichtig: Das Persönliche Budget finanziert nicht automatisch den Urlaub selbst. Entscheidend sind die aufgrund der Behinderung erforderlichen Assistenz- und Unterstützungsleistungen während der Reise.
Wir empfehlen, eine mögliche Kostenübernahme vor der Buchung bzw. spätestens vor Reisebeginn mit Ihrem zuständigen Leistungsträger abzuklären.
Das kann im Einzelfall möglich sein.
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu können auch notwendige Assistenzleistungen bei der Freizeitgestaltung gehören.
Benötigen Sie aufgrund Ihrer Behinderung während einer Urlaubsreise Unterstützung, können Sie deshalb bei Ihrem zuständigen Eingliederungshilfeträger prüfen lassen, ob diese behinderungsbedingt notwendigen Assistenzkosten übernommen werden können.
Die allgemeinen Kosten des Urlaubs – beispielsweise für die eigene Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung – werden dadurch grundsätzlich nicht automatisch finanziert.
Je nach Wohnort kann es weitere regionale Fördermöglichkeiten geben.
Einige Träger der Eingliederungshilfe bieten beispielsweise Zuschüsse für mehrtägige Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung an.
Die Voraussetzungen und die Höhe solcher Zuschüsse unterscheiden sich regional. Fragen Sie deshalb am besten bei Ihrem zuständigen Eingliederungshilfeträger nach möglichen Freizeit- oder Urlaubszuschüssen.
Nein. Über eine Kostenübernahme entscheidet immer der für Sie zuständige Leistungsträger, beispielsweise Ihre Pflegekasse oder Ihr Eingliederungshilfeträger.
Wir unterstützen Sie aber gerne mit den notwendigen Unterlagen zu Ihrer gebuchten Reise und weisen die entsprechenden Kosten transparent auf Ihrer Rechnung aus.
Bei Leistungen der Eingliederungshilfe und beim Persönlichen Budget empfehlen wir Ihnen, eine mögliche Finanzierung vor Reisebeginn mit dem zuständigen Leistungsträger zu klären.